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   BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52   

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https://dejure.org/1952,368
BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52 (https://dejure.org/1952,368)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1952 - 1 StR 287/52 (https://dejure.org/1952,368)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1952 - 1 StR 287/52 (https://dejure.org/1952,368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 35
  • MDR 1953, 54
  • JZ 1953, 121
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Eine solche Begründung war, wie in der Rechtsprechung feststeht, unerlässlich (BGHSt 2, 284; Urteil des Senats vom 8. Januar 1952, 1 StR 671/51).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Auf BGHSt 1, 103, 105 wird verwiesen.
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Eine solche Begründung war, wie in der Rechtsprechung feststeht, unerlässlich (BGHSt 2, 284; Urteil des Senats vom 8. Januar 1952, 1 StR 671/51).
  • RG, 08.01.1940 - 2 D 844/39

    Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Ein solches Verfahren entspricht, wie in RGSt 74, 35 näher begründet ist, nicht der Vorschrift des § 69 StPO, nach welcher der Richter den Zeugen zu veranlassen hat, das, was ihm vom Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzuheben.
  • RG, 14.12.1906 - II 804/06

    Darf nach §§ 222. 250 St.P.O. das Protokoll verlesen werden, das von einem zur

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Unzulässig war der Beweisantrag jedenfalls nicht, denn eine von dem deutschen Konsul unter den Voraussetzungen des § 20 des Konsulargesetzes vom 8. November 1867 (Fassung vom 14. Mai 1936 und vom 16. Dezember 1950) gefertigte Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen ist ein zulässiges Beweismittel (vgl RGSt 39, 318).
  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
    Mit Recht hat es zwar, wenn der Beweisantrag auch nicht mündlich vorgetragen war, darüber eine Entscheidung getroffen; denn ein in der Hauptverhandlung übergebener schriftlicher Beweisantrag muss, wenn das Gericht seinen mündlichen Vortrag nicht verlangt, einem mündlich gestellten gleichstehen (vgl. RGSt 59, 420).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Eine indizielle Beweistatsache, die nicht zu einem dem Antragsteller vorteilhaften Schluß zwingt , darf das Tatgericht von vornherein als unerheblich ansehen, wenn es ihr aus nicht rechtsfehlerhaften Erwägungen die Eignung abspricht, bestimmenden Einfluß auf die Bildung seiner Überzeugung zu gewinnen (BGH NJW 1953, 35, 36; 1961, 2069, 2070; BGH GA 1964, 77; BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 - bei Holtz MDR 1976, 815).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Die Strafkammer hätte darlegen müssen, ob sie die Beweisanträge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für unerheblich ansah (BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; BGH NJW 1953, 35, 36) [BGH 21.10.1952 - 1 StR 287/52].
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert

    Dieser Grundsatz liegt nicht nur dem § 253 StPO mit zugrunde, er hat, wie § 69 StPO erkennen lässt, jede Vernehmung eines Zeugen zu beherrschen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 21. Oktober 1952 - 1 StR 287/52).
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